Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FRAHM Appartements GbR
Vermieter:
Julia & Christian Frahm, Alter Pferdemarkt 1a, 24983 Handewitt

§1 Vertragsgegenstand, Preise, Bedingungen

Vertragsgegenstand ist die Vermietung einer möblierten Unterkunft (Mietobjekt) zur kurzfristigen Nutzung als Wohn- oder Ferien-Unterkunft für begrenzte Zeit. Details zum Mietobjekt, wie z.B. Name und Anschrift und Kapazität finden Sie in der Buchungsbestätigung. Ebenso die Details zum Mietzeitraum und die damit verbunden Kosten (und Preise).

Im Leistungspreis ist die anfallende Mehrwertsteuer enthalten. Nicht im Gesamtmietpreis enthalten sind eventuell erforderliche Reinigung von Sitzmöbeln mittels spezieller Reinigungsmethoden. Positionierung und Zustand des Mobiliars und der Einrichtungsgegenstände sind wie zum Zeitpunkt der Anreise zu hinterlassen. Das Mietobjekt wird am Tag des Mietbeginns ab 15.00 Uhr an den Mieter übergeben. Die Rückgabe des Mietobjektes erfolgt am letzten Tages des Mietzeitraumes bis 10.00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

§2 Vertragsparteien

Der Vermieter und der Mieter sind in der Buchungsbestätigung genannt. Der Anfragende versichert, dass er für sich selbst und die in der Anfrage benannten Personen berechtigt ist.

Sofern sich nach Buchungsbestätigung die bezeichneten Personen ändern ist eine erneute Bestätigung des Vermieters einzuholen.

Die maximale Personenanzahl ist in der Objektbeschreibung genannt und darf nicht überschritten werden. Der Vermieter behält sich die Ausübung seines Hausrechtes gegenüber unberechtigten  Personen, insbesondere Dritten, die nicht in der Buchung genannt wurden, vor. Die Ausübung des Hausrechtes kann auch durch vom Vermieter beauftragte Personen erfolgen.

§3 Zustandekommen des Mietvertrages

Der/die Mieter haben in der Buchung alle Personen anzugeben, die während der Mietzeit das Mietobjekt bewohnen. Nach der Buchung wird der Vermieter eine E-mail an den/die Mieter senden, die den Erhalt der Buchung bestätigt. Alle Buchungen müssen durch den Vermieter angenommen werden. Diese Annahme wird dem/den Mieter(n) per E-mail bestätigt (Bestätigung). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter durch den Buchungsmanager die Buchung per E-Mail an den/die Mieter, unter Angabe der Zahlungsdetails und des Mietzeitraumes, bestätigt.

§4 Zahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Strom, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall sind im Übernachtungspreis enthalten.

§5 Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
 
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Der/die Mieter haften für alle von Ihnen an der Mietsache verursachten Schäden, weiterhin haften der/die Mieter für alle von Dritten verursachten Schäden, die auf Veranlassung oder mit Duldung des/der Mieter(s) Zugang zum Mietobjekt hatten. Als Dritte gelten auch Personen, die aufgrund in ihrer Person liegenden Eigenschaften nicht selbst haftbar gemacht werden können. Der/die Mieter trägt die Beweislast dafür, dass die Schäden nicht von ihm oder den genannten Dritten verursacht wurden. Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf den Betrag beschränkt, den der/die Mieter an den Vermieter gezahlt haben oder zahlen müssen.

§6 Nebenpflichten

Der/die Mieter haben alle das Mietobjekt bewohnenden Personen beim Vermieter zu melden und die gesetzlichen Abgaben und Steuern (Kurtaxe) zu zahlen. Die Kurtaxe ist vom 01.04. - 31.10. jeden Jahres zu entrichten. Die Kurtaxe ist dem Vermieter mit dem Rechnungsbetrag zu überweisen. Die Kurkarten werden bei der Schlüsselübergabe übergeben.

§7 Stornierung

Der /die Mieter haben die Möglichkeit den Mietvertrag zu stornieren. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt - 20 % des Reisepreises

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt - 50 % des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt - 70 % des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt - 80 % des Reisepreises

danach - 90 % des Reisepreises

Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu benennen. Der Vermieter muss das Angebot annehmen, soweit keine begründeten Einwände gegen die Person des Ersatzmieters vorliegen. Eine Schadenersatzpflicht tritt im Falle des Eintritts eines Ersatzmieters zu den gleichen Konditionen, nicht ein. Um die Kosten einer Stornierung aufzufangen, wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

§8 Rücktritt des Vermieters

Wird eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und diesen fristlos zu kündigen, wenn höhere Gewalt oder andere Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, der Gast unerlaubter Weise Tiere mitbringt, in der Ferienwohnung oder im Gebäude unerlaubt raucht, Möbel, sonstige Gegenstände oder Gebäudeteile beschädigt oder unüblich verschmutzt. Gegebenenfalls trägt der Mieter die Kosten einer Sonderreinigung. Bei berechtigtem Rücktritt/ Kündigung des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bei höherer Gewalt / Streik kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter abgeleitet werden.

§9 Rücksendung persönlicher Dinge

Sollten persönliche Dinge in der Ferienwohnung liegengeblieben sein, können diese gegen eine Kosten- und Aufwandspauschale von 20 Euro plus Portokosten an die Heimatadresse versendet werden.

§10 Abweichungen und Mängel

Falls der Mieter etwaige Mängel oder Abweichungen feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Tag mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.

In dringenden Fällen und um Reparaturen auszuführen, ist es dem Vermieter gestattet die Wohnung zu betreten.

§11 Sonstiges

Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam, anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die mit dem Gesetz vereinbar ist und den ursprünglichen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.

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